Steuern: Neue Regeln für Mahlzeiten
Do, 15.07.2010 Autor: Ralph Langrock REISEMANAGEMENT (RECHT & STEUERN)
Endlich gibt es eine neue Regelung für Mahlzeiten – die Oberfinanzdirektion Rheinland legt dazu eine neue Verfügung vor. Ab sofort gelten die vereinfachten Regelungen! Eine schriftliche Vorbestellung ist nicht mehr erforderlich, teilt die Albert Akademie Hamburg mit.
Die steuerlichen Regelungen zum Thema Mahlzeiten, die der Arbeitgeber während einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung seinen Mitarbeitern gewährt, haben in den letzten 15 Jahren bei Unternehmen immer wieder für Kopfschütteln gesorgt.
Die Finanzverwaltung wollte als Wert der Mahlzeit den amtlichen Sachbezugswert von zur Zeit 1,57 bzw. 2,80 Euro nur dann ansetzen, wenn der Arbeitgeber vor Antritt der Reise die Mahlzeit für den Mitarbeiter im Hotel/Restaurant schriftlich bestellt hat. Die Wirtschaftsverbände haben seit Jahren gefordert, diese überspitze Forderung aufzuheben. Nach 15 Jahren ist es endlich soweit: der bürokratisch Unsinn wird beseitigt.
Nach dem Entwurf der Lohnsteuer-Änderungs-Richtlinie 2011 reicht es künftig aus, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Mahlzeit dienst- oder arbeitsrechtlich verbindlich erstattet und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Eine schriftliche Vorbestellung durch den Arbeitgeber ist nicht mehr erforderlich. Der Mitarbeiter kann künftig die Mahlzeit auch selbst bestellen. Allerdings sind die LStÄR 2011 noch nicht in Kraft und müssen noch durch den Bundestrat bestätigt werden.
Die OFD Rheinland hat aber bereits jetzt mit Verfügung vom 10.6.2010 festgelegt, dass die neuen Regelungen ab sofort rückwirkend zum 1.1.2010 in Anspruch genommen werden können. Es muss also nicht bis zur Beschlussfassung durch den Bundesrat im Herbst gewartet werden.
Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite www.albertakademie.de unter „Steuern aktuell“.
Die steuerlichen Regelungen zum Thema Mahlzeiten, die der Arbeitgeber während einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung seinen Mitarbeitern gewährt, haben in den letzten 15 Jahren bei Unternehmen immer wieder für Kopfschütteln gesorgt.
Die Finanzverwaltung wollte als Wert der Mahlzeit den amtlichen Sachbezugswert von zur Zeit 1,57 bzw. 2,80 Euro nur dann ansetzen, wenn der Arbeitgeber vor Antritt der Reise die Mahlzeit für den Mitarbeiter im Hotel/Restaurant schriftlich bestellt hat. Die Wirtschaftsverbände haben seit Jahren gefordert, diese überspitze Forderung aufzuheben. Nach 15 Jahren ist es endlich soweit: der bürokratisch Unsinn wird beseitigt.
Nach dem Entwurf der Lohnsteuer-Änderungs-Richtlinie 2011 reicht es künftig aus, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Mahlzeit dienst- oder arbeitsrechtlich verbindlich erstattet und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Eine schriftliche Vorbestellung durch den Arbeitgeber ist nicht mehr erforderlich. Der Mitarbeiter kann künftig die Mahlzeit auch selbst bestellen. Allerdings sind die LStÄR 2011 noch nicht in Kraft und müssen noch durch den Bundestrat bestätigt werden.
Die OFD Rheinland hat aber bereits jetzt mit Verfügung vom 10.6.2010 festgelegt, dass die neuen Regelungen ab sofort rückwirkend zum 1.1.2010 in Anspruch genommen werden können. Es muss also nicht bis zur Beschlussfassung durch den Bundesrat im Herbst gewartet werden.
Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite www.albertakademie.de unter „Steuern aktuell“.
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