Ab Januar 2024 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre durch die betriebliche Mobilität in den Verkehr gebrachten Emissionen auszuweisen. Damit kommen weitere Aufgaben auf die Fuhrparkmanager zu. 

Am 1. Januar 2024 soll die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU zur Pflicht für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, und zwar rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023, werden. Nach Schätzungen des Beratungsunternehmens EY müssen dann rund 49.000 statt der bisher 11.600 Unternehmen umfangreich über Ökologie, Mobilität, Soziales und Unternehmensführung Rechenschaft ablegen. 

Diese nicht finanziellen Aussagen eines Unternehmens und deren Kennzahlen gewinnen damit stark an Bedeutung und nähern sich in ihrer Tragweite damit den Finanzkennzahlen an. Denn Handels- und Kundenbeziehungen sowie Auftragsvergaben werden von diesen Kennzahlen abhängig werden. Und auch Investoren werden die Nachhaltigkeitsberichte eines Unternehmens genau unter die Lupe nehmen, bevor sie investieren. 

Ab 2023 werden die Mitgliedstaaten der EU dann die Umsetzung der Richtlinien in Gesetze verabschieden, um die Konsequenzen des unternehmerischen Handelns für Umwelt und Gesellschaft deutlicher als bisher zu berechnen und zu beschreiben. Durch die CSRD werden Unternehmen Nachhaltigkeit jetzt ganzheitlich betrachten müssen, um den CO2-Ausstoß des Unternehmens langfristig zu verringern. 

Vielen Unternehmen ist noch unklar, welche Kompetenzen in welchen Bereichen sie nun aufbauen müssen. Eines ist aber klar, die betriebliche Mobilität wird ein wesentlicher Bestandteil der Berichte sein. Dazu gehören die Pendler-Mobilität, Geschäftsreisen, der eigene Fuhrpark, geleaste Fahrzeuge und auch der bezogene Strom für die E-Fahrzeuge. Also eine Chance für Fuhrparkmanager, sich strategisch im Unternehmen zu positionieren, neue Ideen zur betrieblichen Mobilität zu entwickeln und damit ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Denn um Treibhausgas-Emissionen (THG) zu mindern, werden viele Unternehmen versuchen, ihren Fuhrpark noch stärker auf E-Fahrzeuge umzustellen und Fahrzeugbestände im Fuhrpark abzubauen. Sie werden Fahrzeugpool-Modelle anbieten und alternative betriebliche Mobilitätslösungen einführen. Ein weiteres Ziel wird sein, neue Kriterien und Regeln (Policy) für die Notwendigkeit von Geschäftsreisen in den Unternehmen zu entwickeln. Dann müssen Mitarbeiter, wenn sie dringend notwendige Geschäftsreisen antreten wollen, klimafreundliche Verkehrsmittel nutzen.

Neben dem Thema Fuhrpark spielt auch die gesamte Mitarbeitermobilität zukünftig im Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens eine Rolle. Ein interessantes Whitepaper zu diesem Thema hat Mobiko (kurz für Mobilitätskontingent), ein 2018 gegründetes Green Mobility Startup aus München, erarbeitet. Hintergrund des Whitepapers ist, dass sich die betriebliche Mobilität aufgrund des starken Emissions- und Kostendrucks stärker weg von Inselangeboten hin zu vernetzten Angeboten im Unternehmen entwickelt, welche den Mitarbeitern vor allem geteilte Mobilität zur Verfügung stellen wird. Hierbei kommen ganz neue Herausforderungen auf die Fuhrparkmanager zu, welche nicht mehr das Auto, sondern die Mobilität ins Zentrum des Handels stellen, so die Autoren. 

Das Whitepaper bietet zudem Beispiele, wie ein Mobilitätsbudget THG-Emissionen und Kosten für das Unternehmen senken kann und gibt Einblicke, wie sich Mitarbeitermobilität und Arbeitsmodelle auch durch die Corona-Pandemie verändert haben.

Konkret geht das Whitepaper auf das Thema Mobilitätsbudget ein, das Unternehmen Einblick in den Mobilitätsmix auch auf dem Arbeitsweg erhalten. Das ist wichtig für die Berichtssorgfalt, aber auch, um CO2-Abgabepreise zukünftig zu reduzieren. Über das Budget wird deutlich, für welchen Reisezweck oder Mobilitätstypen Mitarbeitende ihr Budget genutzt haben. Basierend auf diesen Informationen können schlecht genutzte Angebote entweder komplett eingestellt oder ersetzt werden. Zusätzlich könnte stattdessen auch eine Incentivierung für kostengünstige, aber wenig genutzte Mobilitätsangebote im Unternehmen eingeführt werden, so die Autoren. Generell können Mitarbeitende steuerlich von ihrem Arbeitgeber belohnt werden, sofern sie einen hohen Anteil der vom Unternehmen gewünschten Mobilitätstypen nutzen.