Fluggesellschaften müssen den Passagieren den Preis für Tickets erstatten, wenn ein Flug aufgrund der Corona-Pandemie annulliert wurde

Darauf haben sich insgesamt 16 Fluggesellschaften, darunter Lufthansa, Air France, British Airways, Iberia, KLM und einige Billigflieger in einem Dialog mit der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden geeinigt. 

“Zu Beginn der Pandemie haben einige Fluggesellschaften den Passagieren Gutscheine aufgedrängt und damit gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Die meisten Fluggesellschaften haben sich nun erfreulicherweise bereit erklärt, diese Gutscheine zurückzuerstatten,“ erklärte EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders. 

Künftig erhalten Passagiere nur einen Gutschein, wenn sie ihn ausdrücklich beantragt haben. Erstattungspflichtig sind Airlines aber nur dann, wenn sie selbst den Flug annulliert haben.

Außerdem haben das Landgericht Düsseldorf und das Landesgericht Korneuburg (Österreich) ein Verfahren an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der klären soll, ob Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung auch dann eine Entschädigung zusteht, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Insbesondere sei zu klären, ob die Vorverlegung als Annullierung anzusehen ist und ob es sich bei der Mitteilung der Vorverlegung um das Angebot einer anderweitigen Beförderung handelt.

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