Das Eingeständnis eines Tourenveranstalters in einem neuseeländischen Gerichtsverfahren, bei einem Vulkanausbruch nicht genügend Vorkehrungen für die Sicherheit der Teilnehmer getroffen zu haben, kann durchaus Bedeutung für die Zukunft der Branche haben, wenn das Gericht eine Verletzung der Fürsorgepflicht feststellt.
Im Dezember 2019 kamen 22 Menschen bei einem Vulkanausbruch auf White Island in Neuseeland ums Leben. Der Veranstalter „White Island Tours“ muss sich nun vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten zu haben. Man habe es versäumt, ausreichend Vorkehrungen zum Schutz von Touristen und Crew zu treffen, gibt der Tourenanbieter zu.
Mit Spannung wird nun das Urteil der Richter erwartet. Geklagt hat Neuseelands Arbeitsschutzbehörde gegen mehrere Tourenveranstalter und Einzelpersonen. Dem Veranstalter droht eine Geldstrafe im Millionenbereich.
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