Seit dem 7. Juli 2024 gehören neun Fahrhilfen aufgrund einer EU-Verordnung zur Pflichtausstattung bei allen neu zugelassenen Wagen. Damit soll die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden.

1 Notbremsassistent

Zur Pflicht wird ein Notbremsassistent (Autonomous Emergency Braking System – AEBS), der den Fahrer bei Unaufmerksamkeit aktiv unterstützen soll, indem er ihn bei Kollisionsgefahr warnt. Falls notwendig, kann der Notbremsassistent auch automatisch eine Notbremsung auslösen, um eine mögliche Kollision zu verhindern. Zunächst muss die Sensorik Hindernisse und Fahrzeuge erkennen können. Später soll sie auch bei drohenden Kollisionen mit Radfahrern und Fußgänger automatisch eine Bremsung einleiten.

2 Notfall-Spurhalteassistent

Erkennt der Spurhalteassistent beim ungewollten Verlassen der Fahrspur eine Notsituation, entschärft das Emergency Lane Keeping (ELK) diese durch beherzte Lenkeingriffe. Dadurch soll ein Abkommen von der Fahrbahn oder eine Kollision mit dem Gegenverkehr verhindert werden.

3 Intelligente Geschwindigkeitsassistent

Die intelligente Geschwindigkeitsassistenz (Intelligent Speed Adaption – ISA) soll Fahrer bei der Einhaltung aktuell geltender Tempolimits unterstützen, die per Kamerasensor und/oder über GPS-gestützte Navigationstechnik erkannt werden. Die Warnsysteme weisen den Fahrer auf die Einhaltung des Limits hin, etwa durch ein blinkendes Symbol oder durch eine Erhöhung des Gaspedal-Widerstands. Eine eingreifende ISA-Lösung kann hingegen die Fahrzeuggeschwindigkeit durch Reduzierung der Motorleistung automatisch an das Limit anpassen. Die ISA-Technik kann allerdings ausgeschaltet werden. Will der Fahrer also schneller als erlaubt fahren, hat er jederzeit die Möglichkeit dazu.

4 Notbremslicht

Autos mit Notbremslicht signalisieren nachfolgenden Fahrzeugen, dass sie mit besonders starker Verzögerung bremsen. Bei einer dauerhaften Verzögerung von sechs Metern pro Quadratsekunde bei mehr als 50 km/h oder einer ABS-Aktivierung, wird dies über das Aufblinken des Bremslichts in schneller Folge angezeigt. Kommt ein stark bremsendes Auto zum Stehen, wird zusätzlich das Warnblinklicht aktiviert, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

5 Blackbox/Infalldatenspeicher

Der Unfalldatenspeicher (EDR) soll Daten in einem geschlossenen und anonymisierten System vor und nach einem Unfall aufzeichnen, ähnlich wie Flugschreiber in Flugzeugen. Die Daten werden fortlaufend aufgezeichnet und überschrieben, bis ein Ereignis, zum Beispiel ein Crash, das Überschreiben stoppt. Aufgezeichnet werden unter anderem Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung und Position. Diese Daten können später von Polizei oder Behörden zur Unfallanalyse ausgelesen werden.

6 Müdigkeitswarner

Das Driver Drowsiness and Attention Warning (DDAW) ist auch als Müdigkeitswarner bekannt. In den meisten Fällen werden die Lenkbewegungen des Fahrers analysiert, in einigen Fällen werden auch die Bewegungen der Augen und Augenlider aufgezeichnet. Häufen sich plötzliche und starke Lenkeingriffe, etwa durch unaufmerksames Fahrverhalten, deutet das System dies als Müdigkeit. Damit der Fahrer aufmerksam bleibt und nicht einschläft, wird er zu einer Pause aufgefordert.

7 Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent soll das Rückwärtsfahren sicherer machen. Die sensor- und/oder kamerabasierte Technik informiert den Fahrer über Personen oder Hindernisse, die sich zum Beispiel hinter einem ausparkenden Fahrzeug befinden. Im Fall eines Kamerasystems wird dem Fahrer ein entsprechendes Bild angezeigt, alternativ lösen Sensoren ein Signal aus, um vor einer Gefahr oder einem Hindernis zu warnen.

8 Reifendrucküberwachung

Für neue Pkw ist die Reifendrucküberwachung bereits seit vielen Jahren verpflichtend. Künftig muss sie zur automatischen Überwachung von Reifendruck auch in Kleintransportern, Lkw-Anhängern, Trucks und Bussen eingebaut sein. Das System überwacht den Reifendruck ständig. Sinkt dieser unter einen definierten Wert, wird der Fahrer gewarnt, den Reifendruck zu überprüfen.

9 Alkoholempfindliche Wegfahrsperre / Alkolock

Neue Fahrzeuge müssen künftig mit Schnittstellen ausgestattet sein, die den Einbau von Alkolocks ermöglichen. Ist diese Technik an Bord, muss der Fahrer vor Fahrtantritt z.B. in ein Röhrchen pusten. Wird dabei ein zu hoher Alkoholpegel gemessen, kann das entsprechende Signal die Kraftstoffversorgung kappen und so den Start des Motors verhindern. Für den verpflichtenden Einbau von teuren Alkohol-Wegfahrsperren fehlen jedoch vor allem in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen. Insofern wird die in Neufahrzeugen vorhandene Schnittstelle nicht gleichzeitig mit dem Einbau von Alkolocks einhergehen. Alkoholauffällige Fahrer könnten aber zum Einbau verpflichtet werden

(red)

Quelle: fuhrpark.de

Bild von SplitShire auf Pixabay

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