Unabhängig davon, ob man eine Urlaubsreise ins Ausland unternimmt oder dort für längere Zeit arbeitet, ist es wichtig, sich zu informieren, ob man eine Auslandskrankenversicherung in einem EU- oder Nicht-EU-Land benötigt. Außerdem zeigen wir Ihnen in einer Checkliste, wie Sie Ihre Reiseapotheke richtig bestücken.

Zunächst sollte man prüfen, ob man, ohne dass es einem bewusst ist, bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung über seine Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobil Club hat. Das Portal „Flightright“ hat zusammengetragen, welche Krankenversicherung man bei einem kurzen oder längeren Auslandsaufenthalt benötigt:

1 Kurze Urlaube in EU-Ländern

  • Europäische Krankenversicherungskarte ist für medizinische Grundversorgung ausreichend.
  • Erstattet werden Leistungen, die das Sozialsystem dort vorsieht.
  • Das gilt auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich, Nordirland und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen haben (z. B. Tunesien oder Türkei).
  • Keine weitere Auslandskrankenversicherung notwendig.

2 Kurze Remote Work Aufenthalten in EU-Ländern

  • Bei arbeitsbedingten Aufenthalten im Ausland, aber Wohnsitz in Deutschland, ist auch keine Auslandskrankenversicherung notwendig.
  • Der Arbeitgeber trägt die Kosten für notwendige Heilbehandlungen.

3 Lange Urlaube bzw. lange Remote Work Aufenthalte in EU-Ländern

  • Gesetzliche Krankenversicherung gilt auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten innerhalb der EU.

4 Urlaube bzw. Remote Work Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern

  • Auslandskrankenversicherung keine Pflicht, aber absolut empfohlen.
  • Krankenkassen kommen nicht für andere Behandlungen als Grundversorgung auf.
  • Behandlungen im Ausland sind meist teurer.
  • Gleiches gilt für Remote Work Aufenthalte.

(red)