Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse herrscht insbesondere Unklarheit, was die Fahrt zwischen Wohnort und Flughafen betrifft, um eine Urlaubsreise anzutreten oder zu Ende zu bringen, wenn die Fahrt in die von der im Gesetz festgelegten Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens fällt.
Neben dem Autofahren soll laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch das Bahnfahren spät abends und nachts nicht mehr erlaubt sein, wenn man aus einem Gebiet ohne Ausgangsbeschränkung zu einem Flughafen fährt, der in einem Gebiet mit Ausgangssperre liegt. Hier bedarf es nach Ansicht des Deutschen Reiseverbandes (DRV) einer praktikablen Regelung, damit eine Reise zu Ende geführt werden kann. „Diese Unklarheiten zeigen abermals, mit welch heißer Nadel das Gesetz gestrickt wurde. Die Folgen der Ausgangssperre sind nicht zu Ende gedacht. Es scheint, dass Reisen erneut durch die Hintertür verhindert werden sollen“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Norbert Fiebig. „Die Bundesregierung muss hier schnellstens für Klarheit sorgen. Es fehlt an Rechtssicherheit, aber vor allem müssen die Vorgaben auch praktikabel sein. Reisende und auch die Unternehmen der Reisewirtschaft brauchen zeitnah verlässliche Aussagen.“ (Quelle: Pressemitteilung des DRV)