Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Merkblatt zur A1 Bescheinigung festgestellt, dass bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Tätigkeiten im Ausland eine solche Bescheinigung nicht zwingend beantragt werden muss. Aber in zwei EU-Ländern gelten andere Regeln.

Bislang ist es allgemeine Rechtsauffassung, dass bei jeder beruflichen Auslandsreise eine A1 Bescheinigung mitgeführt werden muss. Dem widerspricht das Bundesarbeitsministerium und fordert indirekt die Abschaffung dieser Verpflichtung bei Geschäftsreisen und kurzzeitigen Auslandsaufenthalten bis zu einer Woche.

Genau das wird schon lange von Branchenverbänden wie dem deutschen VDR gefordert. Jetzt argumentiert das BMAS ähnlich. Es schreibt in dem aktualisierten Merkblatt, dass nach seiner Auffassung „bei Geschäftsreisen keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1 Bescheinigung in dem EU Mitgliedstaat mitzuführen, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird“. Einschränkend räumt die Behörde ein, dass einige Staaten in der EU eine abweichende Rechtsauffassung haben können. 

Das BMAS möchte die Verpflichtung sogar für kurzzeitige Entsendungen unter einer Woche aufheben. Denn es bedeute für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, wenn sie bei jeder Geschäftsreise oder kürzeren Entsendung eine A1 Bescheinigung beantragen müssten. Dies sei auch nach geltendem europäischen Recht nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Das Ministerium empfiehlt sogar, in diesem Fall auf die Beantragung einer A1 Bescheinigung zu verzichten, denn diese könne auch nachträglich ausgestellt werden, falls der Reisende kontrolliert werden sollte.

Einige EU Länder verlangen allerdings das Mitführen einer A1 Bescheinigung, insbesondere Frankreich und Österreich. In anderen Ländern wie zum Beispiel Italien und der Schweiz benötigt der Reisende eine A1 Bescheinigung im Fall eines Arbeitsunfalls, um im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung Hilfe zu erhalten.
Die Zeitschrift „fvw“ berichtete zuerst über das aktualisierte Merkblatt des BMAS.
(red)