Der beworbene Flugpreis darf keine Sonderrabatte enthalten

Anbieter von Flügen müssen auf der Buchungsseite stets den Endpreis für das Ticket angeben. Der beworbene Preis darf keine Rabatte enthalten, die nur bei Zahlung mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gelten. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Invia Flights Germany GmbH entschieden, die das Reiseportal billigflug.de betreibt. 

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