China hat seine Regeln für Ein- und Ausreise mit Wirkung zum 15. September 2026 erweitert. Nach der Analyse der Kanzlei Brownstein Hyatt Farber Schreck schafft die neue Verordnung eine ausdrückliche Grundlage, chinesischen Staatsangehörigen die Ausreise zu untersagen, wenn ihr Verhalten nach Auffassung zuständiger Stellen die industrielle oder technologische Sicherheit gefährden könnte. Für ausländische Staatsangehörige kann die Einreise verweigert werden, wenn sie mit Organisationen verbunden sind, die auf chinesischen Gegenmaßnahmen-, Unreliable-Entity- oder Malicious-Entity-Listen stehen.
Fakt ist: Die Regelung verknüpft personelle Mobilität enger mit Exportkontrolle, Technologietransfer und nationaler Sicherheit. Besonders relevant ist dies für Beschäftigte in Forschung, Engineering, IT, Halbleitern, Datenverarbeitung, Produktion, Supply Chain und Transaktionen. Hinzu kommt eine höhere Verantwortung für die Richtigkeit von Einladungen, Visaunterlagen und sonstigen begleitenden Dokumenten. Die konkrete Behördenpraxis bleibt in Teilen offen; gerade diese Unschärfe erhöht den Planungsbedarf.
Einordnung: Es geht nicht um eine allgemeine Reisewarnung für China. Für international tätige Unternehmen wird jedoch aus einer klassischen Visa- und Einreiseprüfung ein Personal- und Kontinuitätsrisiko. Kann eine Schlüsselperson einen Standort, ein Projekt oder eine Transaktion kurzfristig nicht verlassen oder nicht einreisen, reichen ein Rückflug und eine 24/7-Nummer als Gegenmaßnahme nicht aus. Entscheidend sind belastbare Vertretungen, klare Eskalationen und die Frage, welche Aufgaben nicht an eine einzelne reisende Person gebunden bleiben dürfen.
Travel Management, Corporate Security, Legal und HR sollten daher dieselbe Risikolandkarte lesen. Vor China-Reisen von kritischem Personal empfiehlt sich ein abgestimmter Check von Reiseanlass, Funktion, betroffenen Technologien und Daten, Unternehmensbeziehungen sowie der Qualität aller Visa- und Einladungsunterlagen. Ebenso sinnvoll sind vorab definierte Entscheidungsrechte für den Fall einer Einreiseverweigerung oder einer unerwarteten Mobilitätseinschränkung. Wer diese Szenarien erst am Gate diskutiert, hat bereits einen Teil seiner Handlungsfähigkeit abgegeben.
Handlungsempfehlungen
- Critical-Person-Check etablieren: China-Reisen von Schlüsselpersonen aus Technologie, Forschung, Exportkontrolle, M&A und Supply Chain vor Freigabe risikobasiert bewerten.
- Dokumente als Compliance-Unterlagen behandeln: Einladungen, Visaangaben und Unternehmensbestätigungen nach einem Vier-Augen-Prinzip prüfen und versioniert ablegen.
- Kontinuität absichern: Für kritische Projekte Stellvertretungen, Remote-Alternativen und klare Eskalationswege für Einreise- oder Ausreisehindernisse festlegen.
Quelle: Brownstein Hyatt Farber Schreck
© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Eine Weiterverwendung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion nicht gestattet.