Am 5. Januar 2024 ist in der EU die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Damit wird für das Thema Nachhaltigkeit ein neuer Rechtsrahmen geschaffen, der für mehr Transparenz sorgen und die Rechenschaftspflicht verstärken soll. Denn Unternehmen müssen nun offen darlegen, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst sie agieren.
Allerdings gilt der CSRD aktuell noch nicht für alle Unternehmen, sondern wird in drei Phasen umgesetzt: Ab Januar 2024 sind große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, einem Nettoumsatz von über 50 Mio. Euro oder einem Gesamtvermögen von mehr als 25 Mio. Euro betroffen. Außerdem alle börsennotierten Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem regulierten Markt in der EU gehandelt werden sowie alle Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung. Also alle Unternehmen, die bereits der NFRD (Non-Financial-Reporting-Directive) unterliegen.
Ab Januar 2025 sind auch große Unternehmen, die nicht dem NFRD unterliegen, zur Transparenz im Rahmen des CSRD verpflichtet. Noch ein Jahr länger, also bis Januar 2026, haben börsennotierte KMU Zeit, um die Bestimmungen der CSRD zu erfüllen. Die Unternehmen müssen mit der Erfassung ihrer Daten zu Beginn des genannten Geschäftsjahres beginnen, sodass die Berichterstattung im darauffolgenden Jahr erfolgen kann.
Was sind die zu erfassenden Kriterien im Rahmen der CSRD? Die doppelte Wesentlichkeit und die Scope-3-Emissionen.
Der Begriff der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung definiert, was in einem Jahresabschluss ausgewiesen werden sollte, da es signifikant für die Außenwahrnehmung des Unternehmens ist. Die ‚doppelte Wesentlichkeit‘ umfasst darüber hinaus Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima sowie soziale Aspekte im Hinblick auf Arbeitspraktiken oder das Management von Lieferketten.
Als ‚Scope 3-Emissionen‘ werden die indirekten Treibhausgasemissionen bezeichnet, die unter anderem im Rahmen von Geschäftsreisen, bei Lieferanten, Dienstleistern oder bei der Entsorgung entstehen, so dass sie mit den geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens in Verbindung stehen, nicht aber vom ihm direkt kontrolliert werden können. Sie machen oft einen erheblichen Teil des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens aus.
Die EU will mit dem CSRD die Einflüsse von Unternehmen auf die Umwelt klarer nachvollziehbar machen, ein großer Schritt hin zu einer Unternehmenskultur, die von grüneren, gerechteren und verantwortungsvollen Entscheidungen geprägt ist. Das Ziel: Bis 2050 soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden.
AirPlus und ihr neuer Partner SQUAKE wollen ihre Unternehmenskunden bei der Umsetzung des CSRD unterstützen. Dazu dienen die ‚Green Reports‘ von AirPlus für die automatische Bilanzierung sämtlicher durch Geschäftsflüge verursachten CO2-Emissionen. Zusätzlich ermöglicht Squake die präzise Berechnung sämtlicher CO2-Emissionen einer Geschäftsreise sowie deren Kompensation, die nahtlos in die Abrechnungsprozesse des AirPlus Company Accounts integriert werden.
(red)