Auch im Homeoffice müssen Beschäftigte die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Welche Vorkehrungen müssen deshalb Arbeitgeber treffen, um den Datenschutz im Homeoffice zu gewährleisten? 

Laut Zählung von enforcementtracker.com wurden 2021 insgesamt 434 Strafen gegenüber Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung ausgesprochen. Zum Vergleich: Im Jahr 20219 waren es lediglich 151. Die Summe der verhängten Strafen belief sich im vergangenen Jahr auf über eine Milliarde Euro.

Der Spezialist „Haufe online“ hat sich mit dem Thema beschäftigt und aufgezeigt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Arbeitgeber treffen muss, um einem möglichen Datenschutz-Verstoß vorzubeugen. Auch bei der Arbeit im Home-Office muss die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten gewährleistet sein. Sie müssen gemäß Art. 5, Abs. 1f der  der DSGVO vor unbefugter Verwendung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust oder Beschädigung geschützt werden.Was dies im Einzelnen bedeutet, d.h. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, lesen Sie hier:
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