Der Trend zu Workation und Bleisure ist ungebrochen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken der Realität oft hinterher. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden erlauben, Geschäftsreisen mit privaten Aufenthalten zu verbinden oder gänzlich von einem Urlaubsdomizil aus zu arbeiten. Die VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 belegt diese Entwicklung eindrucksvoll: Bereits 53 Prozent der befragten Unternehmen tolerieren Bleisure-Reisen, während 56 Prozent Workations (das Arbeiten aus dem Ausland ohne direkten Bezug zu einer Geschäftsreise) akzeptieren. Was für Mitarbeitende wie ein enormer Gewinn an Lebensqualität und Flexibilität wirkt, entpuppt sich für Unternehmen zunehmend als Compliance-Albtraum.

Allerdings warnen Steuer- und Rechtsexperten vor erheblichen Risiken, wenn diese Aufenthalte nicht sauber dokumentiert, genehmigt und nachverfolgt werden. Die fehlende klare Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit kann im Ernstfall extrem teuer werden. Steuerbehörden weltweit legen bei Betriebsprüfungen vermehrt ihr Augenmerk auf mögliche Betriebsstättenbegründungen durch Beschäftigte, die vorübergehend im Ausland tätig sind. Bereits das regelmäßige Beantworten von E-Mails oder das Führen von Verkaufsgesprächen aus dem Ferienhaus kann in einigen Jurisdiktionen ausreichen, um eine steuerliche Präsenz des Unternehmens im Gastland zu begründen. Im schlimmsten Fall drohen Unternehmen erhebliche Steuernachzahlungen, doppelte Sozialabgaben und die Pflicht zur Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung im Zielland.

Besonders kritisch wird es zudem, wenn die Fürsorgepflicht (Duty of Care) des Arbeitgebers ins Spiel kommt. Bei Unfällen während des privaten Verlängerungsteils einer Reise ist oft unklar, ob die gesetzliche Unfallversicherung greift oder wer für eventuelle Rückholkosten haftet. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung.

Handlungsempfehlungen

Für Travel Manager & HR:

  • Etablieren Sie eine glasklare, schriftliche Workation- und Bleisure-Policy, die exakt definiert, in welchen Ländern, für wie viele Tage und unter welchen Voraussetzungen mobiles Arbeiten im Ausland gestattet ist.
  • Implementieren Sie einen standardisierten Genehmigungsprozess, der vor Reiseantritt zwingend eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Prüfung (z.B. A1-Bescheinigung innerhalb der EU) beinhaltet.
  • Prüfen Sie bestehende Reiseversicherungen und schließen Sie Deckungslücken für private Verlängerungstage explizit aus oder klären Sie die Kostenübernahme durch den Mitarbeitenden.

Für Reisende:

  • Beantragen Sie Workations oder Bleisure-Verlängerungen frühzeitig und transparent. Treten Sie keine Reise ohne formelle Genehmigung von HR und Vorgesetzten an.
  • Klären Sie vorab Ihren privaten Auslandskrankenversicherungsschutz für die Tage, an denen Sie nicht offiziell für das Unternehmen tätig sind.
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten während einer Workation penibel, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass lokale Arbeitszeitgesetze eingehalten wurden.


Quelle: Markt und Mittelstand

© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Nachdruck und Weitergabe an Dritte untersagt.

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