Wenn Mitarbeiter auf Dienstreise sind, verschwimmen oft die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Regelungen treffen und ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen. Lanes & Planes gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte.
Dienstreisen sind für viele Unternehmen unverzichtbar – doch sie werfen regelmäßig rechtliche und organisatorische Fragen auf. Insbesondere Arbeitszeitregelungen, Weisungsbefugnisse und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stehen dabei im Mittelpunkt.
Arbeitszeit auf Reisen
Reisezeit zählt als Arbeitszeit, wenn währenddessen gearbeitet wird oder die Reise innerhalb der regulären Arbeitszeit liegt. Fahrten mit dem Auto werden in der Regel ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt. Wichtig: Auch auf Dienstreisen gilt das Arbeitszeitgesetz – mit einer täglichen Arbeitszeitgrenze von 8 bis maximal 10 Stunden sowie einer ununterbrochenen Ruhezeit von 11 Stunden.
Weisungsrecht und Fürsorgepflicht
Unternehmen dürfen Dienstreisen anordnen, sofern dies vertraglich vereinbart ist oder sich aus dem Tätigkeitsbereich ergibt. Mitarbeitende haben jedoch das Recht, Reisen in Krisengebiete oder bei erheblicher Gesundheitsgefährdung abzulehnen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Beschäftigten sicherzustellen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Empfehlungen für Unternehmen
- Klare Reiserichtlinien: Legen Sie verbindliche Vorgaben zu Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Kostenfestlegungen fest.
- Risikobewertung: Prüfen Sie die aktuelle Sicherheitslage am Zielort und treffen Sie präventive Maßnahmen.
- Notfallpläne: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende jederzeit erreichbar sind und ihre Aufenthaltsorte bekannt sind.
Mit klarer Kommunikation und sorgfältiger Vorbereitung lassen sich rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig Sicherheit sowie Vertrauen der Mitarbeitenden stärken.
Quelle: Lanes & Planes