Neben der BAFA-Förderung gibt es weitere staatliche Förderangebote für Unternehmen, die ihren Fuhrpark mit E-Fahrzeugen erweitern wollen und auch Lademöglichkeiten anbieten möchten.
Manche lassen sich sogar kombinieren. Darüber berichtet bfp Fuhrpark & Management.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat seine Förderungen für E-Mobilität bis 31. Dezember 2025 ausgedehnt und viele Flottenmanager greifen zu. Der Anteil an batterieelektrischen Fahrzeugen, Plug-in-Hybriden sowie Brennstoffzellen-Fahrzeugen bei Flotten-Neubestellungen wuchs in den letzten Jahren kräftig – und für 2021 dürfte eine weitere Rekordmarke erreicht werden. Einen Treiber hierfür stellt zweifellos eben jene Innovationsprämie (ehemals Umweltprämie) dar. Niemand weiß schließlich, ob es noch einmal so günstig sein wird, die neue Technik in den Fuhrpark zu integrieren.
Die Prämien, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit ausschüttet, hängen vom Listenpreis des Basismodells und vom Antriebstyp ab. Für Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb gibt es bei einem Listenpreis bis 40.000 € eine Prämie von 9.000 €, bei einem Preis bis 65.000 € eine Prämie von 7.500 €. Für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid wird bei einem Listenpreis bis 40.000 € einmalig 6.750 € Prämie gezahlt, bei einem Preis bis 65.000 € eine Prämie von 5.625 €. Zudem gibt es für Plug-in-Hybride weitere Einschränkungen wie eine vorgeschriebene rein elektrische Mindestreichweite und eine Obergrenze von CO2 Emissionen.
Andererseits bemüht sich das BAFA spürbar um einen insgesamt unkomplizierten Bestellvorgang. So ist der Antrag innerhalb eines Jahres nach Zulassung komplett digital online zu stellen. Für Fuhrpark-Manager ebenfalls interessant: Ein Sammelantrag für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge spart viel Zeit. Das BAFA holt sich die nötigen Daten automatisch über die eingegebene Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) beim Kraftfahrtbundesamt.
An die Fördertöpfe kommt man nicht nur durch den Kauf von E-Fahrzeugen, sondern auch durch das in vielen Fuhrparks bevorzugte Leasing. Dabei gibt es ebenfalls eine Staffelung, bei der Unterschiede zwischen Antriebstypen, Basis-Listenpreis und Leasing-Laufzeit zu berücksichtigen sind.
Die beschriebene Fördermöglichkeit des BMWi kann außerdem mit weiteren Kaufanreizen kombiniert werden. Diese werden im folgenden ausführlich dargestellt:Link