Die Einreiseplanung für bestimmte H-1B-Fachkräfte in die Vereinigten Staaten wird wieder zu einer eigenständigen Budget- und Prozessfrage. Eine Proklamation des Weißen Hauses vom 18. September verlängert die bereits 2025 eingeführte Einreisebeschränkung für bestimmte H-1B-Nichtimmigranten um weitere zwölf Monate. Wirksam ist die Regelung seit dem 21. September 2026, 00:01 Uhr Eastern Daylight Time. Sie betrifft nach ihrem Wortlaut Personen, die für eine H-1B-„specialty occupation“ einreisen oder einzureisen versuchen und zur Umsetzung der genehmigten Petition eine Zulassung benötigen.

Fakt ist: Für erfasste Petitionen muss eine Zahlung von 100.000 US-Dollar geleistet werden, sofern keine Ausnahme greift. Die Proklamation weist das Department of Homeland Security an, Entscheidungen über entsprechende Petitionen für Personen außerhalb der USA ohne diese Zahlung zu beschränken. Arbeitgeber sollen den Zahlungsnachweis vor Einreichung der Petition beschaffen und aufbewahren. Das State Department soll den Eingang im Visumverfahren prüfen; bei ausbleibender Zahlung ist eine Einreiseverweigerung vorgesehen. Eine Ausnahme kann der Secretary of Homeland Security für einzelne Personen, ein Unternehmen oder eine Branche im nationalen Interesse feststellen.

Einordnung: Entscheidend ist die Reichweite. Der Text beschreibt keine pauschale neue Zahlungspflicht für jede Person mit H-1B-Status. Relevant sind insbesondere Fachkräfte, die sich außerhalb der USA befinden und zur Umsetzung der Petition neu einreisen müssen. Für DACH-Unternehmen mit US-Standorten kann dies Personalplanung, Einsatzbeginn, Kostenfreigabe und Visumzeitplan gleichzeitig berühren. Ein technischer Spezialist auf Projektbasis wird damit nicht nur zur HR-Frage, sondern kann Auswirkungen auf Kundenprojekte, Service-Level und Business Continuity haben.

Unternehmen sollten deshalb die Einreiseplanung nicht erst nach der Projektzusage beginnen. Erforderlich ist ein früher Abgleich von Aufenthaltsort, Petitionsstatus, geplanter Einreise, Kostenverantwortung und möglicher Ausnahmelage. Die Proklamation ist eine Primärquelle, ersetzt jedoch keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Ihre Signalwirkung ist trotzdem klar: Globale Mobilität braucht bei kritischen Spezialisten dieselbe Szenarioplanung wie Lieferketten oder IT-Deployment – inklusive Alternative für den Fall, dass der geplante Grenzübertritt nicht wie vorgesehen stattfindet.

Handlungsempfehlungen

  1. Einreisebezug vor Projektstart prüfen: Bei H-1B-relevanten Rollen Aufenthaltsort, erforderliche neue Einreise, Petition und Visumprozess vor verbindlicher Einsatzplanung abgleichen.
  2. Budget und Nachweisführung koppeln: Für potenziell erfasste Fälle eine klare Entscheidung zu Kostenübernahme, Dokumentation und Freigabeweg festlegen.
  3. Fallback für Schlüsselrollen planen: Remote-Unterstützung, lokale Vertretung oder Terminverschiebung vorbereiten, falls eine Einreise nicht fristgerecht möglich ist.

Quelle: TheWhiteHouse

© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Eine Weiterverwendung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion nicht gestattet.

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