Die Europäische Union erwartet den Start des European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) weiterhin im vierten Quartal 2026. Einen konkreten Termin gibt es jedoch noch nicht; Anträge können derzeit ausdrücklich nicht gestellt werden. Diese Kombination aus bevorstehender Pflicht und noch geschlossenem Antragsweg schafft ein vermeidbares Risiko für Unternehmen: Reisende aus visumbefreiten Drittstaaten könnten auf inoffizielle Websites, vorzeitige Dienstleistungsangebote oder falsche Fristen stoßen und dadurch Geld, Zeit oder personenbezogene Daten verlieren.
ETIAS ist keine Visumskategorie, sondern eine elektronische Vorabgenehmigung für Staatsangehörige visumbefreiter Staaten, darunter die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich. Sie wird für Reisen in 30 teilnehmende europäische Länder erforderlich sein, einschließlich der meisten EU-Staaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein. Auch mit genehmigter ETIAS-Autorisierung bleibt die tatsächliche Einreiseentscheidung bei der Grenzkontrolle. Für geschäftliche und touristische Kurzaufenthalte bleibt grundsätzlich die bekannte 90-in-180-Tage-Regel maßgeblich.
Die Anwendung soll nach Angaben der EU-Planung gestaffelt eingeführt werden. Nach dem Start sind Übergangs- und Schonzeiten von jeweils mindestens sechs Monaten vorgesehen. Gleichwohl sollten Unternehmen die Einführung nicht auf den letzten Moment verschieben: Zwar sollen die meisten Anträge innerhalb von Minuten bearbeitet werden, einzelne Fälle können aber bis zu vier Tage, bei zusätzlichen Unterlagen bis zu 14 Tage und bei einem Interview bis zu 30 Tage dauern. Die Gebühr soll 20 Euro betragen; Minderjährige unter 18 und Personen über 70 Jahre bleiben gebührenbefreit, benötigen aber ebenfalls eine Genehmigung.
Handlungsempfehlungen
Travel Manager sollten ETIAS jetzt als „kommend, aber noch nicht beantragbar“ in ihre Kommunikation aufnehmen und ausschließlich auf offizielle EU-Informationen verweisen. Global Mobility sollte im Reisendenprofil nachvollziehen können, welche Mitarbeiter mit nicht-europäischem Pass häufig in den Schengen-Raum reisen. Sobald ein Startdatum veröffentlicht wird, brauchen Buchungstools und Pre-Trip-Mails einen Passbezug: Die Genehmigung ist an das im Antrag verwendete Reisedokument gebunden und wird beim Passwechsel erneut erforderlich. Unternehmen sollten keine Drittanbietergebühren übernehmen, bevor der offizielle Kanal geöffnet ist.
Quelle
© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Eine Weiterverwendung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion nicht gestattet.