Die EU-Kommission will die Fluggastrechteverordnung reformieren. Die neuen Regeln sollen bereits im Juni zur Abstimmung ins Parlament kommen.
Mehrere Medien berichten, dass die Reform eine deutliche Verschlechterung der Fluggastrechte bedeuten würde. Vor allem soll die Drei-Stunden-Regel gestrichen werden, durch die Passagiere bei Flugausfällen und Verspätungen je nach Entfernung zum Zielort bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten.
Die EU Kommission vertritt schon länger die Ansicht, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder Ersatzflugzeuge bereitzustellen. Stattdessen würden die Airlines einfach Flüge streichen, was aber nicht im Sinne der Passagiere sei.
Diskutiert werde derzeit, die Drei-Stunden-Regel bei Flügen bis zu 3.500 km auf fünf Stunden zu erhöhen (300 Euro Entschädigung), bei noch längeren Flügen auf neun Stunden (500 Euro Entschädigung).
Reformiert werden soll auch ein Schwachpunkt der aktuellen Verordnung, dass nämlich die „außergewöhnlichen Umstände“, unter denen bei Flugausfällen keine Entschädigungen gezahlt werden müssen, nicht genau definiert sind. Dies soll nun nachgeholt werden. Keine Entschädigungszahlungen werden den Berichten zufolge bei Streiks, Krankheit der Crew und bei technischen Problemen fällig.
Verbraucherschützer und Fluggastrechteportale kritisieren vehement, dass durch die Reform kaum noch Entschädigungszahlungen durchgesetzt werden können.
(red)