Mit der durch das EU-Omnibus-I-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) reformierten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stehen Travel- und Fleet-Manager vor einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer Compliance-Prozesse. Die Richtlinie gilt zwar erst ab 26. Juli 2029 verbindlich für Großunternehmen, doch Kaskadeneffekte entlang der Lieferketten zwingen den gesamten Mobilitätsmarkt bereits jetzt zum Handeln.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat mit dem Inkrafttreten der Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 am 18. März 2026 eine erhebliche Reform erfahren. Die CSDDD selbst ist bereits am 25. Juli 2024 in Kraft getreten; ihre verbindliche Anwendung wurde jedoch durch das Omnibus-I-Paket auf den 26. Juli 2029 verschoben. Zudem wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt: Direkt betroffen sind nun ausschließlich Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro – deutlich weniger als ursprünglich geplant. Dennoch entfaltet die Regulierung über Kaskadeneffekte in den Lieferketten bereits jetzt Wirkung auf den gesamten Mobilitätsmarkt: Große Auftraggeber beginnen, ihre Reisedienstleister und Fuhrpark-Zulieferer systematisch auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards zu prüfen. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits erste Grundlagen legte, geht die EU-Richtlinie in ihrer Tiefe langfristig weiter. Für Travel Manager und Procurement Officers bedeutet dies bereits heute das Ende rein preis- und komfortgesteuerter Leistungseinkäufe – auch wenn die formellen Pflichten erst ab 2029 greifen.

Im Zentrum der Neuausrichtung steht die systematische Risikoanalyse. Im Fuhrparkmanagement müssen Fleet Manager sicherstellen, dass die Lieferketten der Automobilhersteller und Batterieproduzenten – insbesondere bei der Beschaffung kritischer Rohstoffe wie Lithium und Kobalt für Elektrofahrzeuge – frei von Zwangsarbeit und schweren Umweltschäden sind. Bei Missachtung drohen den Unternehmen nicht nur empfindliche Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes, sondern auch zivilrechtliche Haftungsrisiken, die direkt das C-Level betreffen. Im Bereich des Travel Managements rücken vor allem globale Hotelketten und Transportdienstleister in Schwellenländern in den Fokus. Hier müssen Arbeitsbedingungen, Sicherheitsstandards und Umweltauflagen über standardisierte Audits und Supplier Codes of Conduct abgefragt und dokumentiert werden.

Die Integration dieser Compliance-Anforderungen in die bestehenden Online Booking Tools (OBTs) und Travel-Management-Systeme (TMS) wird zur strategischen Kernaufgabe. Unternehmen sind gezwungen, Vorzugsreisedienstleister (Preferred Supplier) zu priorisieren, die lückenlose Zertifizierungen vorweisen können. Dies verknappt temporär das Angebot und dürfte die Verhandlungsposition großer, bereits zertifizierter Anbieter stärken, während kleinere, lokale Nischenanbieter ohne entsprechende Compliance-Abteilungen aus den Firmenreiserichtlinien (Travel Policies) verdrängt werden. Langfristig führt die CSDDD zu einer spürbaren Marktkonsolidierung und treibt die administrativen Kosten im Einkauf kurz- bis mittelfristig in die Höhe.

Implikationen für die Praxis

Unternehmen sollten umgehend eine Taskforce aus Travel/Fleet Management, Legal und Compliance bilden. Bestehende Lieferantenverträge im Mobilitätsbereich müssen mittels standardisierter Fragebögen (Self-Assessments) auditiert und die Reiserichtlinien um verbindliche Nachhaltigkeits- und Compliance-Kriterien für Dienstleister erweitert werden.

Primärquelle: Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union (Offizielles Amtsblatt der EU, Richtlinie zur Nachhaltigkeitspflicht von Unternehmen)
Sekundärquelle: Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) e.V. – Analysten-Statement zur CSDDD-Umsetzung im Mittelstand
Sekundärquelle: Haufe Compliance Monitor / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Leitfaden zur Anwendung auf Transport- und Logistikdienstleistungen.

© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Nachdruck und Weitergabe an Dritte untersagt.