Nach mehr als zehn Jahren politischem Stillstand hat das Europäische Parlament am 7. Juli 2026 einer umfassenden Reform der EU-Fluggastrechte zugestimmt. Mit 646 Ja-Stimmen wurde ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Position der Reisenden gegenüber den Fluggesellschaften deutlich stärkt und für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung sorgt. Für das Travel Management ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen für die Reiseplanung und -abrechnung.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Preistransparenz: Künftig müssen die Standardpreise für Flugtickets zwingend die Mitnahme von Handgepäck inkludieren. Versteckte Zusatzkosten für reguläres Kabinengepäck, wie sie insbesondere bei Low-Cost-Carriern üblich waren, gehören damit der Vergangenheit an. Zudem wurde das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen von über drei Stunden (zwischen 250 und 600 Euro) explizit beibehalten, entgegen den Forderungen einiger Airlines nach einer Abschwächung dieser Regelung.
Bei Flugausfällen erhalten Reisende zukünftig erweiterte Wahlmöglichkeiten. Sie können sich zwischen einer vollständigen Rückzahlung oder einer Umbuchung entscheiden – und zwar auch dann, wenn sie die alternative Reiseroute selbstständig organisieren. Eine weitere wesentliche Erleichterung für Vielflieger: Airlines dürfen den Rückflug nicht mehr automatisch stornieren, wenn der Hinflug eines Tickets nicht angetreten wurde (No-Show-Klausel).
Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere im Falle einer Verspätung künftig innerhalb von vier Tagen aktiv über ihr Recht auf Entschädigung informieren. Die Zustimmung des Europäischen Rates zu dem Gesetzestext steht noch aus, gilt jedoch als Formsache.
Handlungsempfehlungen für …:
Travel Manager: Passen Sie Ihre Reiserichtlinien an die neuen Vorgaben an. Die Inklusion von Handgepäck in den Standardtarif vereinfacht den Preisvergleich und die Buchungsprozesse erheblich.
Finance / Reisekostenabrechnung: Etablieren Sie Prozesse, um die nun vereinfachte Geltendmachung von Entschädigungszahlungen bei Verspätungen systematisch für das Unternehmen einzufordern, sofern die Tickets vom Unternehmen bezahlt wurden.
Geschäftsreisende: Nutzen Sie bei Flugausfällen die neuen Rechte zur selbstständigen Umbuchung, um Ihre Termine dennoch wahrnehmen zu können. Bewahren Sie alle Belege für alternative Transportmittel sorgfältig auf.
Quelle: Anna Cavazzini (MdEP) / Deutschlandfunk
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