Redaktion und Verlag wünschen allen Lesern erholsame Feiertage und einen kraftvollen Start ins Jahr 2023.

Mit dieser Ausgabe des Newsletters verabschieden wir uns für dieses Jahr und bedanken uns bei allen Lesen und Abonnenten für ihr Vertrauen. Der erste Newsletter 2023 erscheint in der 2. Kalenderwoche im Januar. 

Noch ein letzter Tipp: Arbeitnehmende können ihr Diensttelefon und ihren Computer an den Feiertagen beruhigt ausschalten. Mögliche dienstliche Anrufe, E-Mails und Kurznachrichten müssen nicht beantwortet werden. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Beschäftigte in Deutschland grundsätzlich nur zu einer Erreichbarkeit im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit verpflichtet. Arbeitsfreie Zeit soll der Erholung dienen. Ausnahmen gelten nur für Beschäftigte, die in Rufbereitschaft oder zu einem Bereitschaftsdienst eingeteilt sind.

Quelle

Bild von LaSu1923 auf Pixabay

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