Seit dem 25. Februar 2026 gilt in Grossbritannien eine strenge Pflicht zur Vorlage einer gültigen Electronic Travel Authorisation (ETA) für alle visumsbefreiten Einreisenden aus dem europäischen Ausland.

Beförderungsunternehmen sind seither verpflichtet, die Gültigkeit der ETA vor dem Boarding zu prüfen – fehlt diese, kann die Mitnahme verweigert werden. Die neue Regelung betrifft auch deutsche Geschäftsreisende, die regelmässig nach London oder in andere britische Städte reisen.

Die ETA kann über eine offizielle App des britischen Innenministeriums oder über die Webseite GOV.uk beantragt werden. Die Gebühr beträgt 16 britische Pfund. Behörden empfehlen, den Antrag mindestens drei Tage vor der geplanten Einreise zu stellen. Reisende, die mit einem nach Mai 2024 ausgestellten Reisepass einreisen, müssen zudem mit möglichen Fehlermeldungen an den automatischen Grenzkontrollen (eGates) rechnen – ein bekanntes Softwareproblem, das aktuell noch behoben wird.

Für Travel Manager und Reisebüros ergibt sich daraus ein klarer Handlungsbedarf: Buchungsprozesse für UK-Reisen müssen um eine ETA-Prüfung ergänzt werden, und Reisende sind frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren. Insbesondere bei kurzfristigen Reisen oder häufig reisenden Mitarbeitenden besteht das Risiko, dass die ETA vergessen oder zu spät beantragt wird – mit der Folge, dass Reisende am Gate abgewiesen werden und wichtige Termine platzen.

Die Einführung der ETA ist Teil einer umfassenderen Digitalisierung des britischen Grenzkontrollsystems nach dem Brexit. Experten rechnen damit, dass ähnliche Regelungen in weiteren Ländern folgen werden, was die Komplexität im internationalen Reisemanagement weiter erhöht. Proaktive Information und digitale Checklisten im Buchungsprozess sind daher heute wichtiger denn je.

Quellen: Business Traveller Deutschland (businesstraveller.com),
Zittauer Zeitung (zittauer-zeitung.de)

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