Wenn ein Zug aufgrund eines Unwetters verspätet ist, können Bahnreisende ab 2023 keine Entschädigung von Bahnunternehmen verlangen. Das EU-Parlament hat jetzt eine Reform der Fahrgastrechte verabschiedet, die die Bahnunternehmen bei „höherer Gewalt“ nicht mehr zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Ab 2023 müssen die europäischen Bahnen bei Verspätungen oder Zugausfällen „durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen“ den Fahrgästen keine Entschädigung mehr zahlen. Das gleiche gilt bei Störungen des Betriebs durch Gesundheitsrisiken, wie z.B. Pandemien, und Verspätungen „durch bestimmte Handlungen von Dritten“, wie einem Selbstmord auf den Gleisen.
Weiterhin bezahlen müssen die Bahnen allerdings bei Verspätungen durch Streiks des Personals oder „normale jahreszeitlich bedingte Witterungsbedingungen wie Herbststürme“ oder „regelmäßige Überflutungen“ etwa wegen der Schneeschmelze.
Europäische und deutsche Verbraucherschützer sind enttäuscht von dem Ergebnis. Für den europäischen Verbraucherverband (Beuc) ist die Definition der höheren Gewalt zu weit gefasst, was mit Sicherheit zu rechtlichen Streitigkeiten führen werde. Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller kritisierte, dass das Parlament vor allem den Interessen der Bahnbetreiber nachgegeben habe, anstatt die Kunden besser zu schützen. Auch die Höhe der Entschädigungen sei nicht geändert worden, es bleibt bei 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden.
Quelle: Welt.de