Schon seit November ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der zum Beispiel höhere Bußgelder für Falschparken, zu schnellem Fahren oder für das Blockieren einer Rettungsgasse verhängt. Aber auf Autofahrer kommen im neuen Jahr noch weitere Veränderungen zu.

Der alte, graue Papierführerschein wird nun komplett eliminiert. Autofahrer der Jahrgänge 1953-59 sind verpflichtet, bis zum 19. Januar ihren „Lappen“ in einen Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Wer nach diesem Datum noch mit einem alten erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Ausstellung des neuen Führerscheins kostet 25 Euro. Die EU gibt fälschungssichere und einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat vor. 

Im Verbandskasten müssen demnächst zwei Mund-Nase-Bedeckungen vorhanden sein. Ab wann das genau der Fall ist, steht noch nicht fest, ebensowenig die Höhe des Bußgeldes beim Fehlen der Masken.

Neben einigen technischen Neuerungen (Neufahrzeuge müssen mit mindestens neun Assistenzsystemen ausgestattet sein) gibt es mehr Sicherheit beim Kauf eines Gebrauchtwagens, da die Beweislastumkehrfrist auf ein Jahr verlängert wurde. Der Händler muss nun ein Jahr lang statt bisher sechs Monate für Mängel aufkommen.

(red)