Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine umfassende Überarbeitung der Fluggastrechte geeinigt – die erste signifikante Aktualisierung seit 2004. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Reisende besser vor Reiseunterbrechungen zu schützen, die Transparenz bei Entschädigungsansprüchen massiv zu erhöhen und den oft zermürbenden Prozess der Anspruchsgeltendmachung zu vereinfachen. Für das Travel Management bedeutet dies künftig mehr Planungssicherheit und deutlich effizientere Prozesse bei Flugausfällen.

Ein zentraler und hart umkämpfter Punkt der Einigung ist die Beibehaltung der Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen, die von den Airlines aufgeweicht werden sollte. Die Entschädigungssummen bleiben entfernungsabhängig bestehen (250 Euro für Strecken bis 1.500 km, 400 Euro für Strecken bis 3.500 km und 600 Euro für längere Strecken). Revolutionär ist jedoch die neue Verpflichtung der Airlines: Sie müssen Passagieren innerhalb von vier Tagen nach einer Störung unaufgefordert klare, elektronische Anweisungen zur Beantragung der Entschädigung bereitstellen – und zwar ohne den Zwang zur Nutzung spezifischer Airline-Apps oder der Anlage von Kundenkonten. Airlines haben zudem nur noch 30 Tage Zeit, um zu zahlen oder sich fundiert auf außergewöhnliche Umstände zu berufen.

Zudem wird die Preistransparenz bei der Buchung deutlich verschärft: Ticketpreise müssen künftig verpflichtend ein persönliches Handgepäckstück (wie einen Rucksack oder eine kleine Tasche) beinhalten und der Endpreis muss von Beginn des Buchungsprozesses an klar ausgewiesen werden. Auch Gebühren für die Korrektur von Tippfehlern im Namen oder das Ausdrucken von Bordkarten am Schalter werden untersagt. Die neuen Regeln sollen nach der finalen Abstimmung im Plenum im Juli 2026 in Kraft treten.

Handlungsempfehlungen

Für Travel Manager:

  • Passen Sie Ihre internen Prozesse zur Rückforderung von Entschädigungen an: Nutzen Sie die neuen, vereinfachten elektronischen Formulare der Airlines, um Rückerstattungen für das Unternehmen schneller und ohne teure Drittanbieter (wie Fluggasthelfer-Portale) einzufordern.
  • Überarbeiten Sie Ihre Reiserichtlinien hinsichtlich Handgepäck: Die neue Preistransparenz erleichtert den direkten Vergleich von Tarifen. Weisen Sie Reisende darauf hin, dass ein persönliches Handgepäckstück nun immer inkludiert ist.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden aktiv über ihre gestärkten Rechte, insbesondere über die Betreuungspflichten der Airlines (Verpflegung nach zwei Stunden, Hotel bei Übernachtung) bei längeren Wartezeiten.

Für Reisende:

  • Bewahren Sie bei Verspätungen oder Annullierungen alle Belege für zusätzliche Ausgaben (Verpflegung, Taxi, Hotel) sorgfältig auf, da die Airlines nun strengere Fristen zur Erstattung einhalten müssen.
  • Warten Sie bei einer Störung auf die elektronische Benachrichtigung der Airline zur Entschädigung und nutzen Sie diese direkten Wege, anstatt sofort Provisionen an Fluggasthelfer-Portale abzugeben.
  • Lassen Sie sich am Flughafen nicht abwimmeln: Die Betreuungspflicht der Airline (Essen, Trinken, ggf. Hotel) gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände (wie Wetter oder Streik) vorliegen.


Quelle: Money & Tourism

© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Nachdruck und Weitergabe an Dritte untersagt.

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