Wer mit dem Auto in die Ferien oder zu geschäftlichen Terminen fährt, muss sich demnächst auf neue Regeln einstellen. Um die Verkehrssicherheit europaweit zu erhöhen, hat das Europaparlament eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die vor allem die Fahrerlaubnis von Kraftfahrzeugen betreffen.
Die wichtigste Regelung ist ein europaweites Fahrverbot bei schwerwiegenden Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfällen mit Todesfolge. Es ist dabei egal, in welchem Land das Vergehen begangen wurde, ob im Heimatland des Fahrers oder in einem anderen europäischen Staat: Wenn in dem Land ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot verhängt wurde, soll dies auch in allen anderen EU-Ländern gelten.
Bisher war das nicht der Fall. Wenn deutsche Autofahrer in anderen Ländern der EU schwere Verkehrsverstöße begingen und dort mit einem Fahrverbot belegt wurden, galt dies nicht automatisch auch in Deutschland oder anderen EU-Ländern. In Zukunft verpflichtet die neue Regelung, wenn sie von den Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, den Ausstellungsstaat des Führerscheins, ein im EU-Ausland verhängtes Fahrverbot zu übernehmen und europaweit durchzusetzen.
Führerscheine sollen künftig in der EU eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Bei einer Verlängerung können die einzelnen EU-Staaten selbst entscheiden, ob sie eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung verlangen. Das gilt auch für ältere Autofahrer ab dem Alter von 65 Jahren. Vor allem aufgrund des Widerstands aus Deutschland konnte sich das EU Parlament nicht darauf einigen, dass für ältere Menschen (über 70 Jahre) alle fünf Jahre eine Fahrtauglichkeitsprüfung verpflichtend festgelegt wird. Das wird im Sinne einer höheren Verkehrssicherheit immer wieder gefordert, ist aber erst einmal vom Tisch. In Spanien und Portugal sind solche Tests für ältere Menschen bereits vorgeschrieben. In Deutschland ist die Autolobby zu stark zu deren Hauptklientel vor allem Ältere zählen.
Bei der Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen sollen die EU-Staaten entweder eine ärztliche Untersuchung fordern oder ein Screening auf Grundlage einer Selbsteinschätzung vornehmen. Jedes Land legt selbst fest, ob es eine amtsärztliche Untersuchung sein muss oder der Hausarzt ausreicht. Oder man lässt den Führerscheinanwärter einen Fragebogen ausfüllen. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Fahrer aber auch verkürzen.
Bis 2030 wird der digitale Führerschein verpflichtend, der in allen EU Ländern anerkannt wird. Er lässt sich dann auch auf dem Smartphone speichern. Für Fahranfänger gilt einheitlich eine mindestens zweijährige Probezeit mit strengeren Regeln wie der Null-Promille-Grenze. Gleichzeitig ist begleitetes Fahren mit 17 in allen EU-Ländern möglich.