Die Erfahrung des Reisens wird sich bereits in diesem Jahr durch neue Technologien verändern. Wer Auslandsreisen aus geschäftlichen Gründen unternehmen will oder muss, wird z.B. mit einer verwirrenden neuen Welt von Covid-19-bezogenen Vorschriften, Impfpässen und digitalen Gesundheitspässen konfrontiert.

In viele Länder kann man nur noch einreisen, wenn man eine nationale Handy-App herunterlädt und die darin enthaltenen Anforderungen erfüllt. Da die Pandemie in einigen Ländern nachlässt und in anderen wieder aufflammt, werden Gesundheitspässe, die die Nichtansteckungsfähigkeit für eine Vielzahl von Krankheiten bestätigen, wahrscheinlich zu einem festen Bestandteil internationaler Reisen. Fluggesellschaften unterstützen jeweils unterschiedliche Apps von Drittanbietern, um den Impfstatus und andere Gesundheitsinformationen zu übermitteln.

Derzeit nur für Australien, aber in absehbarer Zeit auch für andere Länder ermöglichen sowohl Apple als auch Google es ihren Nutzern, den Impfstatus für Reisen über ihre jeweiligen Geldbörsen zu überprüfen.

Alle Reisenden werden in Zukunft eine Version ihres Reisepasses für das Smartphone erhalten. Der DTC (digitaler Reiseausweis) wird derzeit von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinten Nationen entwickelt, die die Standards für Reisepässe weltweit festlegt. Sobald man den DTC auf dem Mobiltelefon hat, kann man den Zoll umgehen und mit einem Telefon- und Gesichtsscan in Länder einreisen. Der DTC nutzt Blockchain und biometrische Daten zur Authentifizierung von Reisenden.

Große Veränderungen wird es bei Geschäftsreisen in die USA geben: Ab Mai 2023 muss jede Person, die innerhalb der USA fliegt, einen REAL-ID-konformen Führerschein oder einen vom Staat ausgestellten Ausweis mit sich führen.

Und es gibt noch eine weitere wichtige Änderung für Geschäftsreisende, die sie veranlassen sollte, die Sicherheitsrichtlinien ihres Unternehmens für mobile Geräte zu überdenken. Ein US-Berufungsgericht hat Ende letzten Jahres entschieden, dass die Beamten der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde per Gesetz befugt sind, Telefone und Laptops vor Ort ohne Durchsuchungsbefehl und ohne besonderen Grund zu durchsuchen. Dazu gehören auch so genannte „erweiterte Durchsuchungen“, bei denen der Inhalt eines mobilen Geräts heruntergeladen oder kopiert wird. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre und Sicherheit am Flughafen dar.

(red.)