Business
Umgang mit Genesenen und Geimpften der SARS-CoV-2-Pandemie im Betrieb
Seit dem 10. September 2021 gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Danach dürfen Arbeitgeber den ihnen bekannten Impf- oder Genesungsstatus ihrer Beschäftigten bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigen.
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