Unternehmen sollten sich jetzt, wo die Zahl der Geschäftsreisen langsam steigt, mit dem Thema Meldepflicht bei innereuropäischen Reisen beschäftigen. Dazu bietet die VDR-Akademie Ende April in zwei online Seminaren die Gelegenheit.

Aufgrund einer EU-Richtlinie zum Schutz der lokalen Arbeitsgesetze von 1996 sind Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung ins europäische Ausland schicken, vor Antritt der Reise dazu verpflichtet, sich als Unternehmen zu registrieren und ihre Mitarbeiter zu melden. Seit Juni 2016 ist diese Meldung verpflichtend und wird entsprechend kontrolliert. Sollten Firmenmitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, kann es zu hohen Geldstrafen (bis 500.000 Euro) kommen. 

Das Thema ist kompliziert: Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden? Was ist der Unterschied zwischen EU-Meldepflicht und A1 Bescheinigung? 

Wie die EU-Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Unternehmen ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, ist Thema des ersten Seminars am 27. April 2022 Dienstleistungserbringung in Europa – Achtung Meldepflicht!“ (Teil 1) 

Am 28. April 2022 werden im Aufbauseminar (Teil II) Lösungswege aufgezeigt und praxisnahe Fallbeispiele besprochen. 

Am Ende beider Seminare sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die Lösungsansätze individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anzuwenden.

Zielgruppe: Corporate Travel Buyers, Risk & Security Professionals 

Datum: 27./28. April 2022, 10-17 Uhr

Preis: 590 Euro, Nachlass für VDR-Mitglieder

Anmeldung: https://akademie.vdr-service.de/