Reisemanagement
Bundesregierung für den Verzicht auf A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Merkblatt zur A1 Bescheinigung festgestellt, dass bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Tätigkeiten im Ausland eine solche Bescheinigung nicht zwingend beantragt werden muss. Aber in zwei EU-Ländern gelten andere Regeln.
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