Flugverkehr
BGH verbietet Aufpreis für Flugumbuchungen nach Annullierung durch die Airline
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letztinstanzlich entschieden: Luftfahrtunternehmen dürfen nach einer Annullierung keinen Aufpreis dafür verlangen, dass Fluggäste ihre Flüge auf einen Termin umbuchen, der in keinem engen zeitlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Flug steht.
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