Reisesicherheit
Auch Reiseveranstalter haben eine Fürsorgepflicht
Das Eingeständnis eines Tourenveranstalters in einem neuseeländischen Gerichtsverfahren, bei einem Vulkanausbruch nicht genügend Vorkehrungen für die Sicherheit der Teilnehmer getroffen zu haben, kann durchaus Bedeutung für die Zukunft der Branche haben, wenn das Gericht eine Verletzung der Fürsorgepflicht feststellt.
(mehr …)