Thailand stellt seine Einreiseregeln zum 15. September 2026 grundlegend um. Das bisherige Programm, das Staatsangehörigen aus 93 Ländern eine visumfreie Einreise für bis zu 60 Tage ermöglichte, endet. Künftig gilt für Staatsangehörige aus 60 Ländern und Territorien – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – in der Regel eine visumfreie Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen für touristische Zwecke. Die Änderung wurde Ende August im Royal Gazette veröffentlicht und wird vom thailändischen Staat unter anderem mit Sicherheits-, Wirtschafts- und Gegenseitigkeitszielen begründet.

Für klassische kurze Geschäftsreisen ist die Halbierung der möglichen Aufenthaltszeit nicht automatisch problematisch. Sie verändert aber die Planungslogik für längere Kombinationen aus Marktbesuchen, regionalen Projektphasen und privaten Verlängerungen. Gerade bei Bleisure-Konstellationen, mobilen Teams und Mitarbeitern, die im Anschluss an eine dienstliche Reise länger vor Ort bleiben möchten, muss klar getrennt werden zwischen erlaubtem Besuchszweck, zulässiger Aufenthaltsdauer und gegebenenfalls erforderlicher Arbeits- oder Spezialvisa. Die 30-Tage-Befreiung gilt zudem nicht als pauschaler Freibrief für jede Erwerbstätigkeit.

Neu geregelt werden auch andere Kategorien. Für Mauritius und die Seychellen ist eine 15-tägige visumfreie Einreise vorgesehen; für Aserbaidschan, Belarus und Serbien bleibt ein Visa-on-Arrival-Verfahren verfügbar. Wer die 30-Tage-Regel über einen Landgrenzübergang nutzt, darf dies grundsätzlich nur zweimal pro Kalenderjahr tun; Ausnahmen bestehen für einige ASEAN-Staaten. Reisende, die vor dem 15. September unter der bisherigen Regel einreisen, dürfen den bereits erteilten Aufenthalt bis zum jeweils eingetragenen Ablauf nutzen.

Handlungsempfehlungen

Travel Manager und HR sollten Thailand-Profile in Buchungstools und Pre-Trip-Informationen sofort aktualisieren. Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen oder bei produktiver Tätigkeit vor Ort ist eine Einzelfallprüfung durch Global Mobility oder qualifizierte lokale Beratung erforderlich. Bleisure-Anteile müssen organisatorisch und finanziell sauber getrennt werden, damit aus einer privaten Verlängerung kein unbeabsichtigtes Compliance-Risiko wird.

Reisende sollten die zulässige Aufenthaltsdauer im Einreisestempel kontrollieren und nicht von früheren 60-Tage-Erfahrungen ausgehen.

Quelle

Envoy Global

© Jörg Nubert & Wolfgang Koestner GbR, ›Geschäftsreise News‹, Foto: Pixabay/Ki-generiert/eigene Bilder. Hinweis: Bei der Recherche und Analyse dieses Beitrags wurde unterstützend AI eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt liegt bei der Redaktion. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved. Eine Weiterverwendung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion nicht gestattet.

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