Kosten bei Pandemie bedingten Stornierungen sollen zwischen Hotel und Buchendem geteilt werden.

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 14.5.2021 entschieden, dass bei einer Pandemie bedingten Stornierung von Hotelzimmern die Buchungskosten zwischen Hotel und Buchendem geteilt werden sollen (AZ: 1 U 9/21). Das berichtet der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die Hotelzimmer waren vor Ausbruch der Pandemie für eine Messe gebucht und im Voraus vollständig bezahlt worden. Als die Messe aufgrund der Pandemie abgesagt wurde, stornierte der Kunde die gebuchten Zimmer. Das Hotel erstattete ihm daraufhin zehn Prozent der Buchungskosten. Damit war der Kunde nicht einverstanden und klagte, wurde aber in erster Instanz vom Landgericht Köln abgewiesen.

In der Berufung kam das OLG Köln zu einer anderen Bewertung: Es hält die Teilung der Buchungskosten für angemessen. Denn mit der Absage der Messe wegen der Corona-Pandemie sei der Klägerin ein unverändertes Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar. Eine derartige Pandemie stelle eine schwerwiegende Änderung der für die Vertragsabwicklung vorgestellten Umstände dar. Dies gelte sowohl für die Absage der Messe als auch für das spätere, behördlich angeordnete Beherbergungsverbot.

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