Politiker versprechen nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Europaebene den Abbau von Bürokratie. Trotzdem bestehen noch immer Anforderungen wie die A1 Bescheinigung und die EU Meldepflicht bei kurzen Entsendungen in EU-Länder.
Der Grund: die langsam voranschreitende Digitalisierung Europas, sowie die unterschiedlichen Grundlagen der Sozialversicherungen sowie des Arbeits- und Steuerrechts der Mitgliedsstaaten (EU und EFTA).
Zusammen mit BT4Europe, dem europäischen Netzwerk der Geschäftsreiseverbände, fordert der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) daher dringend eine Ausnahme von den A1- Bescheinigungsanforderungen für kurze (bis zu 14- tägige) Geschäftsreisen einzuführen.
Der Aufruf folgt einer wachsenden Zahl von Belegen dafür, dass die veralteten Verwaltungsverfahren, die ursprünglich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit entwickelt wurden, eine untragbare Belastung für Unternehmen darstellen. Eine Analyse von BT4Europe zeigt, dass A1-Anträge einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen:
- Allein in Deutschland wurden im Jahr 2022 fast 490.000 A1-Anträge gestellt, was über 81.000 Stunden Zeitaufwand für Unternehmen und fast 368.000 Stunden für Behördenmitarbeiter bedeutet. Das entspricht über 1.000 Vollzeitstellen im öffentlichen und privaten Sektor.
- Die VDR-Geschäftsreiseanalyse 2025 bestätigt, dass 98 Prozent der grenzüberschreitenden Geschäftsreisen aus Deutschland im Jahr 2024 weniger als fünf Tage dauerten, was das Missverhältnis zwischen Reisedauer und bürokratischem Aufwand verdeutlicht.
Gemeinsam mit BT4Europe fordert der VDR die politischen Entscheidungsträger der EU auf, in der neuen Legislaturperiode schnell zu handeln. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören:
- Eine 14-tägige Ausnahmeregelung: Abschaffung der A1-Anforderungen für Geschäftsreisen von bis zu 14 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Eine klare Definition von Geschäftsreisen, die Besprechungen, Standortbesichtigungen, interne oder Kunden-Audits, Konferenzen, Produktdemonstrationen, Seminare und ähnliche nicht-kommerzielle Aktivitäten beinhaltet.
- Verpflichtende Digitalisierung: Standardisierung und Digitalisierung der Prozesse in allen Mitgliedstaaten, aufbauend auf der Initiative für den Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS).
Diese Forderungen stehen im Einklang mit dem Ziel der Europäischen Kommission, die Meldepflichten um 25 Prozent – und für KMU um 35 Prozent – zu senken und die digitale Transformation im gesamten Binnenmarkt zu unterstützen.
Außerdem hat der Europäische Rat sich am 22. Mai 2025 auf ein Verhandlungsmandat zur einheitlichen digitalen EU-Entsendemeldung(„eDeclaration“) geeinigt. Dies soll im September 2025 zur Diskussion in der EU-Kommission kommen, um im Oktober 2025 verabschiedet zu werden. Langfristig soll es zur Harmonisierung der sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Entsendepflichten kommen.