Zur Vorbereitung auf europäische Dienstreisen gehört Nicht zuletzt das Thema Meldepflicht. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) bietet dazu Anfang Mai ein zweiteiliges Online-Seminar.

Alle Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung ins europäische Ausland schicken, sind verpflichtet, sich vor Antritt der Reise als Unternehmen zu registrieren und ihre Mitarbeiter zu melden. Diese EU Richtlinie zum Schutz der lokalen Arbeitsgesetze stammt aus dem Jahre 1996 und ist seit Juni 2016 verbindlich.

Seither verstärken sich die örtlichen Kontrollen, denn bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Wie diese EU-Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde, wo der Unterschied zwischen EU Meldepflicht und A1 Bescheinigung ist und wie Unternehmen Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren die Teilnehmer in Teil 1 des Online Seminars am 03. Mai.

Im zweiten Teil des Seminars am 04. Mai geht es um die Herausforderungen, die Meldung von Mitarbeitern innerhalb Europas operativ durchzuführen. Häufig stellt sich die Frage, wer für diesen Bereich zuständig ist und einen derartigen zeitlichen Mehraufwand noch bewerkstelligen kann. Außerdem verlieren zuständige Sachbearbeiter den Überblick über die von 32 Ländern unterschiedlich interpretierte Entsenderichtlinie. Hinzukommen sprachliche und verständliche Herausforderungen, da jedes Land ein eigenes Onlineportal für Registrierung von Unternehmen und Meldungen von Mitarbeitern zur Verfügung stellt.

Beide Seminare online via „Zoom“ jeweils von 10-17 Uhr.

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder 670 Euro, für VDR-Mitglieder 620 Euro und für VDR-Premium-Mitglieder 570 Euro pro Person.

Anmeldung unter: https://akademie.vdr-service.de/anmeldung

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