Immer mehr Länder machen das Ausfüllen einer Elektronischen Reisegenehmigung (ETA) nach dem Vorbild der USA zur Bedingung für die Erteilung eines Visums. Der Antrag ist im Internet zu finden und muss online ausgefüllt werden.

Dabei sollte man sorgfältig arbeiten, da auch Flüchtigkeitsfehler zu Problemen bei der Grenzkontrolle führen können, bis hin zur Verweigerung der Einreise.

Die Probleme an der Grenze können sogar dann auftreten, wenn zuvor ein E-Visum erteilt wurde. Daher sollten einige aus Unachtsamkeit entstandene Fehler unbedingt vermieden werden:

  • Auf dem E-Visumsantrag muss der vollständige Name, so wie er auch im Reisepass steht, eingetragen sein, d.h., inklusive aller Vornamen und in der richtigen Schreibweise: Steht im Reisepass ein „ae“ statt einem „ä“ oder ein „ss“ statt einen „ß“, so muss das auch im Visumsantrag genau so stehen.
  • Manchmal wird beim Übertragen der Passnummer der Buchstabe „O“ mit der Zahl „0“ verwechselt. Es gibt in deutschen Reisepässen kein „O“, es handelt sich immer um eine Null.
  • Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die deutsche Staatsangehörigkeit korrekt im Formular eingetragen werden muss. Antragssteller müssen darauf achten, dass die Angaben in den Spalten „Country of Issue“ und „Country of Citizenship“ in Pass und Antrag übereinstimmen. Vor allem, wenn der Pass in einem deutschen Konsulat im Ausland ausgestellt wurde. Dann wird in der Spalte „Country of Issue“ Deutschland eingetragen.
  • Ein häufiger Fehler entsteht bei Namensänderungen durch Heirat oder Scheidung. Am besten lässt man sich nach einem solchen Ereignis sofort einen neuen Reisepass ausstellen, denn unterschiedliche Namen fallen jedem Grenzbeamten sofort auf. 
  • Bei manchen  E-Visumsanträgen muss ein Passbild oder der gesamte Reisepass gescannt und mit dem Antrag geschickt werden. Es sollten keine unscharfen Fotos oder undeutliche Scans (keine Schatten, Reflexionen oder Lichtblitze)verwendet werden.
  • Wenn man nach dem Abschicken des Antrags merkt, dass man etwas falsch angekreuzt hat, darf man keinen korrigierten Antrag noch einmal schicken. Zwei Anträge führen zu Verwirrung und eventuell zu einer Ablehnung. Einzige Lösung: ein Anruf beim Helpdesk, dessen Nummer normalerweise auf der Website des Antrags steht.

Die Fachzeitschrift „fvw“ berichtete zuerst über das Thema.

Quelle: fvw

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