Homeoffice, Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen wirken sich auf die Einkommensteuererklärung 2020 von Fahrern privat genutzter Firmenwagen aus. bfp Fuhrpark klärt auf. 

Viele Dienstwagenfahrer mussten 2020 mehr oder weniger zwangsläufig ihren Wagen stehenlassen. Bei 80 Prozent der Unternehmen gehörte Homeoffice zur Strategie, ergab die Studie „Unternehmen im New Normal und vor der 2. Welle“ der Beratungsgesellschaft Expense Reduction Analysts. Corona-Homeoffice und gecancelte Dienstreisen sorgten für im Schnitt rund 30.000 Kilometer weniger auf den Tachos der Flottenfahrzeuge. Steuerlich ist da für Fahrer eines Firmenwagens, die diesen auch privat nutzen dürfen, und ihre Arbeitgeber manches zu beachten.
Dienstwagenfahrer mit elektronischer Steuerkarte sollten z.B. prüfen, ob die Pendlerpauschale eingetragen ist. Der Arbeitgeber berücksichtigt nämlich die ohne Homeoffice entstehenden Entfernungspauschalen bei der Gehaltsberechnung. Angestellten im Homeoffice steht diese Steuerersparnis aber nicht zu. Daher sind sie verpflichtet, die Änderung ihrem Finanzamt mitzuteilen. 
Ermitteln Dienstwagenfahrer den geldwerten Vorteil für die gefahrenen Privatkilometer mit dem Fahrtenbuch, droht steuerlich keine Überraschung. Durch Homeoffice könnten die anzusetzenden Kosten für Privatnutzung sogar sinken. Deshalb nachträglich zum Fahrtenbuch zu wechseln, geht aber nicht. 
Ermitteln Dienstwagenfahrer den geldwerten Vorteil für ihren Firmenwagen pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung, ändert sich für sie in der Regel nichts. 

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