Seit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Das gilt auch für den Bereich Geschäftsreisen, die seither gern mit einigen Urlaubstagen kombiniert werden. Dieser Trend hat sich unter dem Begriff „Bleisure“ (zusammengesetzt aus Business und Leisure) deutlich verstärkt.

Das Fachmagazin „fvw“ hat zusammengefasst, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie Bleisure-Trips genehmigen.

In einer Umfrage des Deutschen Reiseverbands (DRV) gaben 89 Prozent der befragten Geschäftsreisenden an, dass ihr Arbeitgeber die Kombination von Dienst- und Urlaubsreise erlaubt.  Und mehr als die Hälfte der Firmen (53 %) ist sogar bereit, bei Bleisure-Trips die An- und Abreisekosten für die Mitarbeiter vollständig zu übernehmen. Nur für eine mögliche Begleitperson muss der/die Angestellte selbst bezahlen.

Wichtig ist eine saubere Trennung der Kosten, die während der Arbeitstage anfallen, von denen der Urlaubstage. Daher verlangen die meisten Firmen in ihren Reiserichtlinien eine klare zeitliche Abgrenzung der beiden Reiseteile. Die Travel Management Beraterin Liane Feisel bestätigt, dass Bleisure heute nicht mehr in einer Grauzone steckt, sondern allgemein akzeptiert wird.

Das verbesserte Image von Bleisure hat laut Feisel auch damit zu tun, dass die Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels gezwungen sind, neue Arbeitsmodelle anzubieten, um auf dem Markt attraktiver zu werden. Sie müssen den Bedürfnissen gerade der jüngeren Generationen nach einer positiven Work-Life-Balance entgegenkommen, um Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden.

Zwar werden heute Geschäftsreisen wegen wieder steigender Kosten und aus Gründen der Nachhaltigkeit strenger geprüft, ob sie wirklich nötig sind oder nicht durch Videokonferenzen ersetzt werden können. Wenn aber eine Reise genehmigt wird, bringt ein Bleisure-Trip beiden Seiten Vorteile. Der Mitarbeiter spart die Reisekosten für einen separaten Urlaub, das Unternehmen kann seine Umweltbilanz verbessern, da eine Flugreise eingespart wird. Außerdem hat es zufriedenere und motiviertere Mitarbeiter/innen und damit eine bessere Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt.

Aber nicht nur das Image von Bleisure-Trips hat sich verbessert. Auch der steuer- und versicherungsrechtliche Aspekt ist mittlerweile geklärt, vorausgesetzt, die Reisekosten sind sauber getrennt, sowohl zwischen Arbeits- und Freizeitteil der Reise als auch zwischen dem Firmenmitarbeiter und einer Begleitperson. Das gilt auch für Zusatzkosten, die für ein Doppelzimmer oder ein zweites Frühstück im Hotel anfallen.

Quelle: fvw