Mit der Empfehlung des Europäischen Rates, angesichts des Fortschritts bei Impfkampagnen und Teststrategien auch für private Reisen die Einreiseverbote mit Drittstaaten wieder aufzuheben, besteht jetzt die Möglichkeit, den internationalen Reiseverkehr deutlich zu erleichtern. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, diese Empfehlung umzusetzen. 

Einige EU-Staaten haben sofort mit der Umsetzung des Beschlusses begonnen. Damit Deutschland im Reiseverkehr nicht hinterherhinkt, ist rasches Handeln der Bundesregierung erforderlich. 
In Ländern wie Spanien, Griechenland, Italien und der Türkei erholt sich der Luftverkehr bereits deutlich. Dort werden im August wieder 80 bis 100 Prozent des August-Reiseverkehrs auf Vorkrisen-Niveau erwartet. Auch Nachbarländer wie die Niederlande, Frankreich und Österreich erreichen im Hochsommer ein Verkehrsvolumen, das rund 80 Prozent des Reiseaufkommens im Jahr 2019 entspricht. Deutschland hingegen droht im Reiseverkehr zurückzufallen. Die hiesigen Flugpläne gehen davon aus, im August lediglich 63 Prozent des Flugverkehrs zu erreichen. Ein Hauptgrund für diese unterschiedliche Entwicklung ist die unzureichende Erholung des Reisens ausländischer Touristen sowie Messe- und Kongressbesucher nach Deutschland. 
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung auf, zügig die Entscheidungen zu treffen, damit die bestehenden Reiseverbote mit Drittstaaten auf Basis der Ratsempfehlung aufgehoben werden:

• Die Befreiung von pauschalen Quarantäneverpflichtungen auf Basis einer gut zu kontrollierenden Teststrategie sowie für Geimpfte und Genesene ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Ausrichtung von Reisebestimmungen am tatsächlichen Infektionsgeschehen. 
• Zur Vereinfachung des Reisegeschehens braucht es im Verkehr mit Drittstaaten digitale Lösungen für den Nachweis von Impfungen, Genesung und Tests, wie z.B. bis Ende Juni eine nationale Umsetzung für den europäischen grünen Pass anstrebt. Hierbei sollte von Beginn an Interoperabilität angestrebt werden, damit mittelfristig auch eine Lösung für den Verkehr mit Nicht-EU-Staaten möglich wird.
• Es braucht eine evidenzbasierte Orientierung von Einreiseregelungen und Testpflichten am realen Infektionsgeschehen. Konkret heißt das, die pauschale Testpflicht vor Abflug nach Deutschland auf jene Flugreisende zu beschränken, die aus einem Risikogebiet einreisen. 

Das Festhalten an der pauschalen Testpflicht für alle Reisenden ist hingegen bei Einreise aus Nicht-Risikogebieten unverhältnismäßig, da sie Prozessabläufe im internationalen Luftverkehr unnötig verkompliziert. 
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BDI, BDL, BTW und DRV)