Wie wir schon in anderen Beiträgen dargestellt haben, wird das Thema „greenwashing“ für Fluggesellschaften ein Problem werden. Immer mehr Fluggesellschaften mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre CO2-Kompensation im Rahmen von Klimaschutzprojekten sei schlicht ein Betrug.

Fluggesellschaften auf der ganzen Welt werden laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters von Werbeaufsicht, Verbraucherschutzbehörden und Gerichten unter die Lupe genommen, weil sie angeblich irreführende Behauptungen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen aufstellen, die manchmal als „Greenwashing“ bezeichnet werden.

Während eine Zivilklage gegen KLM in den Niederlanden eine der bekanntesten Anklagen ist, häufen sich die Beschwerden und Fälle auch gegen andere Fluggesellschaften. Ryanair , Lufthansa und Etihad wurden von der britischen Werbeaufsichtsbehörde wegen angeblich übertriebener oder irreführender Umweltaussagen kritisiert.

Ganz gleich, ob Ryanair sich selbst als „Europas emissionsärmste Fluggesellschaft“ bezeichnete, Lufthansa sagte, dass sie „die Zukunft schützt“, oder Etihad von „nachhaltiger Luftfahrt“ sprach, die Fluggesellschaften wurden aufgefordert, Formulierungen zu vermeiden, die den Eindruck erwecken könnten, ihre Aktivitäten seien gut für die Umwelt.

„Wir sind mehrmals darauf gestoßen, dass Fluggesellschaften Behauptungen über Nachhaltigkeit und umweltfreundliche und grüne Entscheidungen aufstellen“, sagte Miles Lockwood, Direktor für Beschwerden und Untersuchungen bei der britischen Advertising Standards Authority (ASA). Aber „Flugreisen sind einer der wichtigsten (Kohlenstoff-)Beiträge, die die Verbraucher jedes Jahr leisten“. Lockwood kündigte an, die ASA werde moderne Tools einsetzen, um Online-Werbung auf potenziell irreführende Formulierungen hin zu überprüfen.

Auch die österreichische Werbeaufsichtsbehörde hat im vergangenen Jahr die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines aufgefordert, keine Behauptungen mehr über einen klimaneutralen Flug mit Biokraftstoff aufzustellen.

In den USA sieht sich Delta Air Lines vor einem Bundesgericht in Los Angeles mit einer Sammelklage konfrontiert, in der es um Werbung geht, in der das Unternehmen als „klimaneutral“ angepriesen wird, was auf dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten beruht. In der Klage wird behauptet, dass Klimaschutzprogramme nicht so funktionieren, wie sie beworben werden, und dass das Unternehmen die Verbraucher irregeführt habe. Dagegen wehrt sich Delta. Die Klage sei unbegründet, weil sich die Airline zur Erreichung ihres Null-Emissions-Ziel bis 2050 von den CO2-Kompensationsprogrammen abgewendet habe und dafür in neuere Flugzeuge und nachhaltigen Treibstoff investiere, um ihren Flugbetrieb zu „dekarbonisieren“.

Quelle: Reuters