Der österreichischen Fluggesellschaft Austrian Airlines ist jetzt gerichtlich untersagt worden, Aussagen wie „… mit uns CO2-neutral fliegen…“ zu nutzen. Das sei eine für die Kunden irreführende Werbung, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der gegen Austrian Airlines geklagt hatte, machte das Urteil jetzt öffentlich. Die Lufthansa-Tochter hatte im vergangenen Jahr damit geworben, dass Flüge auf der Strecke Wien-Venedig mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF), der aus wiederverwertetem Speiseöl statt Erdöl gewonnen werde, betankt würden. Die Verbraucherschutz-Organisation klagte dagegen, dass durch Aussagen wie „100 Prozent SAF“ der falsche Eindruck erweckt wurde, dass diese Flüge „klimaneutral“ seien.

Das Landgericht Korneuburg gab den Verbraucherschützern recht. Die Airline habe nicht erklärt, dass derzeit aus technischen Gründen nur bis zu 5 Prozent alternativer Treibstoff zum herkömmlichen Kerosin beigemengt werden könne, und dass Austrian Airlines überhaupt nur einen Anteil von 0,4 Prozent SAF nutze. Außerdem sei in der Werbung nicht darauf hingewiesen worden, dass die optionale Buchung von SAF den Ticketpreis um mehr als 50 Prozent erhöht habe, so die Richter.

Die Airline gab klein bei und versprach, solche Werbung nicht mehr zu nutzen. Es sei ein Fehler gewesen, nicht detailliert über die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten von SAF informiert zu haben.

(Quelle: dpa)