Recht
Finanzverwaltung erneuert Auslandstätigkeitserlass ab 2023
Die deutsche Finanzverwaltung hat den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE) neu gefasst. Beschäftigten in einem Staat, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat, kann der Arbeitslohn von einem inländischen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden.
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