BGH erklärt Ausschlussklausel bei Reisekrankenversicherung für unwirksam 

Wer für eine bevorstehende Reise eine Krankenversicherung abschließt, muss verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe intransparent gewesen – und daher unwirksam. (Az.: IV ZR 129/23) 

(mehr …)
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.