Die Ergo-Reiseversicherung hat in Ihren AGB Verbraucher/innen vorgeschrieben, dass sie vor der Stornierung einer Reise aus gesundheitlichen Gründen ein ärztlichen Attests vorlegen müssen. Diese Klausel in den AGB der Ergo-Versicherung hat das Landgericht München für rechtswidrig erklärt.

Nun darf sich die Ergo auf diese, die Verbraucher/innen benachteiligende Klausel nicht mehr berufen. Das Gericht geht ebenso wie Verbraucherschützer davon aus, dass es durchaus gesundheitliche Probleme gibt, bei denen die Versicherungsnehmer/innen sich auch ohne ärztliches Attest sicher sein können, dass sie reiseunfähig sind. Zum Beispiel bei Knochenbrüchen oder anderen offensichtlichen schweren Krankheiten. Hier nun die Verbraucher:innen zu verpflichten, sich trotzdem vor der Stornierung ein Attest zu besorgen, stellt eine zusätzliche Belastung dar und kann zu einer Schadenserhöhung führen. Das wiederum benachteiligt die Verbraucher/innen stark und ist deswegen rechtswidrig.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Ergo Reiseversicherung abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Klausel nicht mehr zu verwenden. Da die Ergo eine Unterlassungserklärung verweigert hat, hat die vzbv am Landgericht München Klage erhoben. Das Gericht hat sich ihrer Auffassung angeschlossen und die Klausel für rechtswidrig erklärt (Urteil noch nicht rechtskräftig). Diese ist unwirksam.

Urteil des LG München I vom 31.8.2023 (Az. 12 O 13566/22)