Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, im Rahmen eines Hygienekonzepts ein mögliches Homeoffice-Angebot sowie regelmäßige Testmöglichkeiten zu prüfen.

Unternehmen sind danach nicht mehr verpflichtet, in diesem Herbst und Winter ihre Beschäftigten bei steigenden Corona-Infektionen ins Homeoffice zu schicken.und zwei wöchentliche Tests anzubieten.

Quelle: ZEIT online