Vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 soll das neue, gerade vom Bundestag verabschiedete Infektionsschutzgesetz gelten. Mit den neuen Corona-Regeln will die Regierung einem befürchteten Anstieg der Infektionszahlen im Herbst und Winter begegnen.

Für Reisende ist wichtig zu wissen: In Bussen und Bahnen des Nah- und Fernverkehrs bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen, im Luftverkehr dagegen wird sie aufgehoben. Dagegen protestieren die Lobbyorganisation Allianz pro Schiene und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die die Maskenpflicht in Fernzügen abgeschafft sehen wollen. Ihr Argument: Eine unterschiedliche Behandlung von Zügen und Flugzeugen sei nicht erklärbar. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält dagegen: Die Belüftung in Flugzeugen sei wesentlich effizienter als in Zügen oder Bussen.

Bei drastisch ansteigenden Infektionszahlen kann die Bundesregierung eine Maskenpflicht per Verordnung wieder einführen, ebenso in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Außenbereichen bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie. Ausnahmen gibt es für aktuell Genesene und vor maximal drei Monaten vollständig Geimpfte sowie alle Personen, die einen Negativ Test vorlegen können. 

Vermeiden will die Regierung einen generellen Lockdown sowie Betriebs- oder Schulschließungen. Für eine Entlastung der Infektionslage soll auch eine Kampagne für Auffrisch-Impfungen sorgen. 

Allerdings können die Bundesländer zusätzliche, härtere Maßnahmen vorschreiben, wenn durch ansteigende Infektionszahlen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur besteht (Gesundheitswesen, Energieversorgung, Polizei). 

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