Was stellt der Geschäftsreiseverband VDR sich unter ökologisch effektiven Geschäftsreisen vor? Nach dem Corona-bedingten Stillstand erfolgt derzeit eine schrittweise Belebung des Wirtschaftsgeschehens und damit auch der geschäftlich bedingten Reiseaktivitäten. 

Der VDR plädiert dafür, die immer komplexer werdenden bürokratischen Anforderungen im Geschäftsreisemanagement abzubauen und die Unternehmen von dem steigenden Personal- und Finanzaufwand zu entlasten.

Zudem benötigt Deutschland laut VDR als führender Kongress- und Tagungsstandort, attraktives Reiseland und bedeutender Wirtschaftsstandort eine vernetzte, leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur, um den nachhaltigen Wandel in der geschäftlichen Mobilität zu ermöglichen.

Um diese Ziele zu erreichen, schlägt der VDR in einem Positionspapier sieben Maßnahmen vor: Dazu gehören die Implementierung nahtloser Buchungs-, Bezahl- und Ticketprozesse, um den Wechsel auf öffentliche Verkehrsmittel zu unterstützen. Denn neben Kosteneinsparungen werde auch der ökologische Aspekt von Geschäftsreisen immer wichtiger. In diesem Sinne wird auch der Wechsel vom Dienstwagen zu einem flexibleren Mobilitätsbudget gefordert.

Grundsätzlich sollen neue Mobilitätsformen gefördert und die letzte Meile in der Transportkette eingeschlossen werden. Innovative Verkehrskonzepte wie On-Demand-Dienste, Carsharing und Carpooling sollten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. 

Ein weiteres Anliegen des VDR ist der Abbau von Bürokratie, indem die Handhabung digitaler Belege (z. B. bei der Reisekostenabrechnung) vereinfacht wird, aber die Vorsteuerabzugsfähigkeit gewährleistet ist. Bei internationalen Geschäftsreisen wünscht man sich den Wechsel zu dem neuen Bezahlmodell für Flugtickets „Pay-as-you-check-in“, um es im Falle von Flugannullierungen den Unternehmen zu ersparen, monatelang hinter ihnen zustehenden Erstattungen hinterher zu laufen. Eine europaweite Vereinheitlichung der Meldevorschriften bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten soll die Rechtsunsicherheit abschaffen, indem Geschäftsreisen von der Pflicht zur A1-Bescheinigung ausgenommen werden. 

Grundsätzlich plädiert der Verband dafür, in Krisenzeiten wie der gerade erlebten Pandemie zwischen Privat- und Geschäftsreisen zu differenzieren und keine pauschalen Reiseverbote zu erlassen. Denn Unternehmen garantieren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht den bestmöglichen Schutz für ihre Mitarbeiter und die Umsetzung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. 

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