Wer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte sich genau über die Regelungen zur Winterreifenpflicht informieren. Sonst kann es teuer werden. In Deutschland sind Winterreifen nicht automatisch, sondern nur bei winterlichen Wetter vorgeschrieben.

Laut Straßenverkehrsordnung darf man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte nur Auto fahren, wenn alle Räder mit Winterreifen bestückt sind. Diese müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben und mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Österreich

In Österreich sind zwischen dem 1. November und dem 15. April Winter- oder Ganzjahresreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm haben. Alternativ sind auch Schneeketten auf zwei Antriebsrädern erlaubt, allerdings nur auf Straßen mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisdecke. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.

Schweiz

In der Schweiz gibt es wie in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Aber der Gesetzgeber schreibt vor, dass Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen zur Vorsicht verpflichtet sind und ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen. Wer auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindert oder in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einem Bußgeld von ungefähr 100 Euro rechnen.

Italien

Es gibt keine landesweit verbindliche Regelung zur Winterreifenpflicht, sondern die Provinzen entscheiden selbst über die Vorschriften. Man muss also auf die Straßenschilder achten. In Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben. Eine generelle Pflicht zu Winterreifen gibt es zwischen dem 15. November und dem 15. April auf der Brenner-Autobahn A22 und im Stadtgebiet von Bozen, im Aosta-Tal gilt diese Pflicht bereits ab dem 15. Oktober. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit mehreren 100 Euro Strafe rechnen.

Frankreich

Seit November 2021 gilt in den Französischen Gebirgsregionen wie den Alpen, dem Zentralmassiv und den Vogesen sowie auf Korsika bis Ende März eine generelle Winterreifenpflicht. Diese kann durch das Aufstellen von entsprechenden Straßenschildern auch in anderen Regionen angeordnet werden. Bei Verstößen ist mit Geldbußen von bis zu 135 Euro zu rechnen, außerdem können die Behörden die Weiterfahrt untersagen.

(red)