Am 19. März 2022 sind viele Corona Regelungen in Betrieben ausgelaufen, seit dem 20. März gilt eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die „Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz“ definiert. Das Ziel ist, Ansteckungen und Ausfälle durch Corona-Erkrankungen zu vermeiden.

Das Portal „Haufe online“ berichtet, dass trotz hoher Infektionszahlen das „Auslaufen der Home-Office Pflicht“ und das Ende der „3G Zugangsregelung am Arbeitsplatz“ dafür sorgen, dass wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückkehren werden. Deren Impf- oder Genesenenstatus kann nicht mehr für betriebliche Schutzkonzepte berücksichtigt werden. 

Ist aktuelle Arbeitsschutzverordnung gilt für eine Übergangszeit bis zum 25. Mai. Sie enthält spezifische, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen, Um die Infektionszahlen in den Betrieben möglichst niedrig zu halten.Dazu zählen unter anderem die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, Handhygiene, Hust- und Niesetikette, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Personen genutzten Innenräumen sowie das häufige Lüften (AHA+L-Regel).  

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